Stornierungsbedingungen
1. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Bankkonto, bzw. Paypal-Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei einer Buchung unterhalb der 30 Tage vor Reiseantritt, wird der vollständige sofort fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, sowie Energiekosten werden nicht erhoben.
2. Rücktritt / Stornierung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn 100%ige Rückzahlung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 70%ige Rückzahlung des Gesamtpreises
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50%ige Rückzahlung des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 20%ige Rückzahlung des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
3. Kündigung durch die Vermieter
Die Vermieter können das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält (gegen Hausregeln verstößt), dass den Vermietern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle können die Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
